Wissen Sie dass…

 

… Sie für die logopädische Therapie ein ärztliches Rezept, welches nicht älter als 14 Tage sein sollte, benötigen.

… Sie, wenn Sie älter als 18 Jahre sind, 10% der Behandlungskosten sowie eine Gebühr von €10,00 je Verordnung übernehmen müssen.

… eine individuell zugeschnittene Therapie es ermöglicht unseren Patienten, ob Kind oder Erwachsener, im Alltag besser zurechtzukommen.

… Sie uns mitteilen müssen wenn Sie während der Behandlung die Krankenkasse wechseln, da Sie ansonsten Gefahr laufen die Kosten der Behandlung selbst zahlen zu müssen.

… wir Legasthenie (LRS/Dyslexie) und Dyskalkulie im Auftrag der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises Aachen, ehandeln.

… die Möglichkeit eines Hausbesuches besteht, falls Ihr Artz Ihnen dies verordnet.

… wir Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen behandeln.

… Sie frühzeitig (24 Stunden vorher) Bescheid geben müssen, falls Sie verhindert sind oder zur vereinbarten Behandlungszeit nicht kommen können!