An- und Abmeldung

 

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung welche nicht älter als 14 Tage sein sollte.

Die Bezahlung logopädischer Leistungen wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Falls Sie Privatpatient sind, kontrollieren Sie bitte ob Sie Beihilfe bekommen oder nicht. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Sobald eine logopädische Therapie verordnet wird, setzen Sie sich bitte nur telefonisch mit der Praxis in Verbindung (Telefonnummer 024 06 / 131 01) und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

Abmeldung
Vereinbarte logopädische Therapien müssen 24 Stunden vor Beginn telefonisch abgesagt werden. Ohne vorherige telefonische Abmeldung, wird Ihnen die logopädische Therapie in Rechnung gestellt.